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   BGH, 11.09.2019 - 5 StR 386/19   

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https://dejure.org/2019,33679
BGH, 11.09.2019 - 5 StR 386/19 (https://dejure.org/2019,33679)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2019 - 5 StR 386/19 (https://dejure.org/2019,33679)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2019 - 5 StR 386/19 (https://dejure.org/2019,33679)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11.09.2019 - 5 StR 386/19 bei juris; BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - 3 StR 81/19 = NStZ 2019, 1742 sowie Beschluss vom 12.03.2019 - 2 StR 17/19 = NStZ 2019, 409 m.w.N).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verknüpfung zur Tateinheit durch

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 5 StR 386/19; Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; Senat, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8, jeweils mwN).
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 254/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. zum Anlass für die Annahme eines

    Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Unter den gegebenen Umständen ist nicht zu besorgen, dass das Landgericht bei der Prüfung des § 213 Var. 2 StGB aus dem Blick verloren hat, dass auch das Vorliegen eines Versuchs Anlass für die Annahme eines minder schweren Falls sein kann (zur Prüfungsreihenfolge bei der Strafrahmenwahl vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2019 - 5 StR 386/19, juris; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, NStZ-RR 2018, 104; vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, BGHR StGB § 213 Alt. 2 Verneinung 4).
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